Alle Eltern der in unserer Kindertagesstätte betreuten Kinder bilden als Mitglieder den Verein „Die Hiltruper Strolche e.V.“ Dieser Verein fungiert als Träger unserer Einrichtung.
Auch deshalb werden an die Eltern nicht eben geringe Anforderungen gestellt. Neben der aus der Organisationsform als Verein resultierenden Arbeit wird von den Eltern auch erwartet, dass sie sich für das, was in der Tagesstätte passiert, interessieren.
„Und was genau heißt das jetzt“?
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Beteiligung ist bei uns erwünscht und notwendig – allerdings immer mit Blick auf die individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten
- Wir Eltern dürfen Verantwortung tragen
- Wir Eltern können unsere eigenen Ideen einbringen
- Wir Eltern haben Einfluss / Entscheidungsmöglichkeiten
- Wir Eltern haben durch gemeinschaftliche Aktionen guten Kontakt zueinander
- Wir Eltern stehen im engen Austausch mit den Fachkräften
- Wir Eltern haben einen guten Einblick in den Kita-Alltag
So sind wir aufgestellt:
Die Erzieherinnen nehmen in ihrem pädagogischen Handeln den Auftrag wahr, familienergänzend zu erziehen. Dies ist nur bei gegenseitiger Verständigung und wechselseitigem Informationsaustausch zwischen Erzieherinnen und Eltern möglich.
Zur Mitarbeit der Eltern gehört deswegen die verpflichtende Teilnahme an den regelmäßigen Elternabenden und den Mitgliederversammlungen. Zur Bewältigung der Vereinsarbeit bekleiden die Eltern unterschiedliche „Ämter“, sind Mitglieder von „Ausschüssen“ und nehmen Teil an „Aktionen“ und „Diensten“.
In Ausnahmefällen kann es notwendig sein, durch Notdienste den Ausfall von Erzieherinnen zu kompensieren.
Aufgaben in der Kita: Ämter, Ausschüsse, Aktionen und Dienste
- Mitarbeit im Vorstand: gehört zu den arbeitsintensiven Ämtern. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und übernimmt die formalen Aufgaben der Trägerschaft (Ansprechpartner und Interessenvertretung für Eltern und Erzieherinnen, Vertretung nach Außen, Neuaufnahmen, Personalangelegenheiten, Finanzen, Vorbereitung und Leitung der Mitgliederversammlungen und Elternabende, Protokollführung). Er trifft sich in der Regel an einem Abend pro Monat.
- weitere Ämter: Sind an ein oder zwei Person vergeben (Beispiele: Garten, Reparaturen, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen, Einkauf, Kassenprüfung, Sicherheit, Ansprechpartner für Kinderschutz, Geschenkeamt…).
- Ausschüsse: Werden nach Bedarf gebildet und bestehen aus mehreren Personen aus Elternschaft und Belegschaft (Beispiele: Auswahl neuer „Strolche“, Personalauswahl bei Neueinstellungen).
- Aktionen und Dienste: Aktionen finden nach Bedarf mit allen Eltern in der Gemeinschaft statt (Beispiele: Gartenaktion, jährlicher Grundputz). Dienste werden reihum wöchentlich an die Familien vergeben (Gartendienst, Winterdienst). Bei Personalnotstand kann in Ausnahmefällen Elterndienst in der Gruppe nötig sein.
Elternabende
Die Elternabende finden alle sechs bis acht Wochen statt. Sie sind wichtig für das Geschehen in der Kita und daher verpflichtend. Den Schwerpunkt bildet das Gespräch über die Kinder und die pädagogische Arbeit. Außerdem werden auch wichtige organisatorische Angelegenheiten geklärt. Die Planung, Vorbereitung und Gestaltung der Elternabende tragen Erzieherinnen und Eltern (Vorstand) gemeinsam.
Elterngespräche
Für einen intensiveren Austausch zwischen Eltern und Erzieherinnen gibt es die Elterngespräche. Diese Elterngespräche finden pro Kind mindestens einmal in jedem Jahr in der Einrichtung statt. Zusätzlich notwendige Elterngespräche können jederzeit nach Absprache mit den Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätte wahrgenommen werden.
Mitgliederversammlungen
Zu Mitgliederversammlungen wird in der Regel zweimal im Jahr eingeladen. Sie sind dazu da, vereinsinterne Angelegenheiten zu regeln (Beispiele: Wahl und Entlastung des Vorstands, Bericht aus dem Vorstand, Beratung über Finanzangelegenheiten).